Bis zu 86 Stimmen kann ein Wähler am 15. März 2020 vergeben, wenn seine Wahlkabine in Miesbach oder Holzkirchen steht: Je eine Stimme für Landrat und Bürgermeister – das ist klar. Doch bis zu 60 Kreuzchen dürfen es hier für den Kreistag und bis zu 24 für Stadtrat oder Marktgemeinderat sein. Bei kleineren Kommunen sind entsprechend weniger Ratssitze und auch Stimmen vorgesehen.
Wer alle seine Stimmen der Freien Wählergemeinschaft zukommen lassen will, kann sich auch damit begnügen, nur die FWG-Liste anzukreuzen. Doch vielleicht hat der Eine oder Andere Lust, sich seine Gremien nach persönlichen Vorlieben parteiübergreifend zusammenzustellen (zu “panaschieren”)? Es ist auch möglich, einzelne Kandidaten mit bis zu drei Stimmen besonders zu unterstützen (“Kumulieren” oder “Häufeln”); sind Kandidaten zwei- oder dreimal hintereinander aufgeführt, dürfen sie trotzdem höchstens drei Stimmen insgesamt bekommen. Wer eine ganze Liste ankreuzt, kann auch den einen oder anderen Kandidaten davon streichen, um die Chancen der anderen zu erhöhen. Ebenso ist es zulässig, nicht alle Kreistags- oder Gemeinderatsstimmen einzeln zu vergeben, sondern etwaige Reststimmen seiner Lieblingsliste zukommen zu lassen.
Beim Kreuzchen-Zählen gilt es aufzupassen: Zwei Listenstimmen oder mehr als die erlaubte Gesamtzahl an Einzelstimmen machen den Wahlzettel ungültig. Die ganze Mühe mit der Stimmenverteilung wäre vergebens…