Der gemeinsame Kreistagswahlvorschlag schien abgemacht. Darauf hatte sich die unabhängige Freie Wählergemeinschaft im Landkreis Miesbach mit der Partei der Freien Wähler eigentlich für die Kommunalwahlen schon verständigt. Doch die FWG sah sich in ihrer Jahreshauptversammlung unannehmbar massiven Zusatzforderungen der FW-Partei gegenüber. Nun wird es eine eigene FWG-Kandidatenliste geben.
Monatelang war diskutiert worden in den Gremien der Freien Wählergemeinschaft im Landkreis Miesbach und in der Partei-Kreisvereinigung der Freien Wähler: Sollte es wie bereits 2014 einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Kreistagskandidaten nach den hierbei bewährten Modalitäten geben? Die FWG wartete geduldig ab, bis eine neue Vorstandschaft der FW-Kreisvereinigung nach einer ungültigen Neuwahl wieder stand und handlungsfähig war. In mehreren Treffen einigte man sich darauf, zusammen anzutreten unter der Federführung der Partei, mit einer gemeinsamen Aufstellungsversammlung und mit gemeinsam abgestimmter Werbung.
Mit dem letzten Treffen der Parteivertreter und der FWG-Ortsgruppen kurz vor der Jahreshauptversammlung der Freien Wählergemeinschaft schien alles geklärt. Doch die Kreisvereinigung der FW-Partei legte unter anderem den Anspruch nach, 30 der 60 Listenplätze zu besetzen, und zwar jeweils abwechselnd zwischen FWG- und Partei-Kandidaten. Dies war für die Freie Wählergemeinschaft im Landkreis Miesbach nicht akzeptabel – vor allem angesichts der Mitgliederzahlen der beiden Gruppierungen: Die parteiunabhängige Gemeinschaft hat ein Vielfaches an Anhängern gegenüber der Partei-Organisation.
Einen kleine Forderungserfüllung kann die FW-Partei verbuchen, auch wenn es mit dem gemeinsamen Wahlvorschlag nichts wird: Nach langer Abwesenheit tritt die FWG wieder dem „FREIE WÄHLER Landesverband Bayern der freien und unabhängigen Wählergemeinschaften e. V.“ bei. Allerdings ist dieser Schritt auch der FWG-Satzung geschuldet. Nach Paragraf 4, Absatz 2, ist die FWG Verbandsmitglied – und hätte eigentlich seinerzeit nicht austreten dürfen…